Klinisch-psychologische Diagnostik - Wozu?

Durch den Einsatz wissenschaftlich fundierter Testverfahren und Methoden sollen Informationen auf einer unvoreingenommenen, objektiven Basis erhoben werden. So können die Ursachen von psychischen Problemen herausgefunden werden. Ferner kann die Art und das Ausmaß einer psychischen Störung genau festgestellt werden. Im Anschluss daran wird bei der Befundbesprechung die weitere Vorgehensweise besprochen.

 

Klinisch-psychologische Diagnostik:

  • als Teil eines psychologischen Befundes (z.B. Demenzdiagnostik, Leistungs-/ Intelligenzdiagnostik, Entwicklungsdiagnostik, Persönlichkeitsdiagnostik)
  • als Teil eines psychologischen Gutachtens (z.B. Berufsfähigkeitsdiagnostik, waffenpsychologische Untersuchung, Adoptionsgutachten, Schulreife)
  • zur Diagnosefindung und weiteren, individuellen Behandlungsplanung (z.B. bei Angststörungen, Burn-Out, ADHS/ADS Abklärung, Teilleistungsstörungen, ...)

 

Kostenrückerstattung

Als Wahlpsychologe für klinisch-psychologische Diagnostik gibt es bei mir die Möglichkeit einer teilweisen Kostenrückerstattung durch Ihren Krankenversicherungsträger. Hierfür benötigen Sie eine Überweisung durch einen Vertragsfacharzt für Neurologie, Psychiatrie oder Innere Medizin. Überweisungen eines anderen Vertragsfacharztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind vorab bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich zu bewilligen. Auf der Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose (nach ICD-10 kodiert) mit dem Zuweisungsgrund "Klinisch-psychologische Diagnostik" vermerkt sein. Die Rückerstattung der durch die Befundung entstehenden Kosten ist unabhängig von dem Ergebnis der Untersuchung.

Nach Abschluss der Befundung und Bezahlung des Honorars reichen Sie anschließend die von mir ausgestellte Honorarnote gemeinsam mit dem ärztlichen Überweisungsschein bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein.

"Die größte Gefahr im Leben ist, dass man zu vorsichtig wird..." Alfred Adler